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Ist eine Abnahme bzw. ein Gutachten bei Auspuffanlagen und Auspuff Hochlegungsanlagen notwendig?
Wir werden immer wieder von Kunden gefragt, ob die Auspuffanlagen bzw. die Auspuff Hochlegungsanlagen eine ABE oder ein Gutachten haben oder in irgendeiner Form von einer technischen Prüfstellen (z. B. TÜV) abgenommen/eingetragen werden müssen.
Klare Antwort: NEIN! Die genannten Bauteile haben weder eine ABE/Prüfummer/Gutachten o. ä., noch brauchen diese Teile das!
Um die Hintergründe dazu zu erklären, muss etwas ausgeholt werden. Moderne Fahrzeuge haben an bzw. in der Abgasanlage unzählige Einrichtungen, um irgendwelche bescheuerten Umweltnormen hinsichtlich der Abgasaufbereitung einzuhalten. Da sind Katalysatoren, Partikelfilter und allen möglichen sonstigen Mist verbaut, den die Welt nicht braucht, aber für die Zulassung des Fahrzeuges zwingend erforderlich sind/waren. Mit dem Aufkommen dieser Vorrichtungen in der Abgasanlage und mit den gleichzeitg immer strengeren Lautstärkegrenzen für Fahrzeuge im Allgemeinen, wurden im Laufe der Zeit Abgasanlagen mit diversen Prüfnummern versehen. So finden sich an mordernen Fahrzeugen selbst an originalen Auspuffanlagen manchmal Prüfnummern, aber auf jeden Fall wenn es sich um Anlagen vom Zubehör handelt.
All das hat für die Unimog und MB Trac, für die wir typischerweise Teile anbieten, zum Glück keine Gültigkeit. Die Auspuffanlagen mussten zu diesen Baujahren lediglich die Lautstärke einigermaßen im Rahmen halten. Eine Aufbereitung der Abgase findet überhaupt nicht statt. Deshalb sind auf keinem der Bauteile, also weder auf den Rohren, noch auf dem Endtopf, irgendwelche Prüfnummern. Das gilt im Übrigen auch für die originalen Auspuffteile, dort sind ebenfalls keine Prüfnummern eingeprägt.
(Hinweis: Manche originale Endtöfpe haben die Mercedes Artikelnummer eingraviert. Das hat rechtlich aber überhaupt keine Bedeutung!)
Da es sich bei den Auspuffteilen, die wir anbieten, i. d. R. um 1:1 Nachbauten handelt, können diese problemlos und ohne weitere Eintragung und auch ohne irgendwelche Papiere einfach im Straßenverkehr eingesetzt werden. Durch die gleichen Abmessungen werden natürlich von alleine die zulässigen Lautstärkewerte eingehalten und somit ist alles in Ordnung.
Bei den Auspuff Hochlegungsanlagen ist die Situation noch einfacher, denn unsere Hochlegungen greifen ja die Abgase immer erst nach der eigentliche Auspuffanlage (vor allem nach dem Endtopf) ab und führen sie dann nur an eine andere Stelle. Das ist zulassungsrechtlich völlig irrelevant. Die eigentliche Hochlegung (HL) gilt praktisch nur als Ladungsteil, das lediglich keine mechanische Gefahr für jemanden darstellen darf, was wir durch runde Kanten und dem Hitzeschutzblech einhalten, so dass die Hochlegung problemlos ohne weitere Abnahme montiert werden kann.
Tipp: Sprechen Sie nach der Montage der HL den Prüfer bei der technischen Prüfstelle am besten nicht auf die diese an. Wenn Sie ihn darauf ansprechen, könnten Sie plötzlich völlig unnötigerweise in der Beweispflicht liegen, dass die zuvor genannten Ausführungen rechtlich richtig sind. Das macht nur unnötig Ärger! Wenn Sie die HL nicht erwähen, wird kein normaler Prüfer je danach fragen oder falls doch, ist er in der Beweispflicht und eben nicht Sie!